Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.10.1989

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   BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87   

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https://dejure.org/1988,363
BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87 (https://dejure.org/1988,363)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 1 ABR 41/87 (https://dejure.org/1988,363)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 (https://dejure.org/1988,363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Abrufarbeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 184
  • VersR 1989, 418
  • BB 1989, 358
  • BB 1989, 423
  • DB 1989, 1033
  • DB 1989, 385
  • DB 1992, 1033
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
    In einem vom Arbeitgeber am 5. Februar 1985 eingeleiteten negativen Feststellungsverfahren hat der Senat mit Beschluß vom 13. Oktober 1987 (- 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Abweisung der Anträge des Arbeitgebers im übrigen festgestellt, daß der Betriebsrat nicht mitzubestimmen hat bei der Festlegung der Mindest- und der Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.

    Dies hat der Senat am 13. Oktober 1987 (- 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) entschieden.

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
    Dem Landesarbeitsgericht ist auch darin zu folgen, daß der Betriebsrat - entsprechend der Möglichkeit der Feststellung der Unwirksamkeit von Teilen eines Einigungsstellenspruchs (vgl. Beschluß des Senats vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217, 224 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.) - sich darauf beschränken kann, die Durchführung eines Teils der getroffenen Vereinbarungen zu verlangen.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
    Wenn nunmehr § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Durchführungspflicht des Arbeitgebers auch auf Sprüche der Einigungsstelle erstreckt, so wird daraus deutlich, daß der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen soll verlangen können, gleichgültig, ob diese eine solche Pflicht des Arbeitgebers selbst begründen oder als gegeben voraussetzen (Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
    Wenn nunmehr § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Durchführungspflicht des Arbeitgebers auch auf Sprüche der Einigungsstelle erstreckt, so wird daraus deutlich, daß der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen soll verlangen können, gleichgültig, ob diese eine solche Pflicht des Arbeitgebers selbst begründen oder als gegeben voraussetzen (Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sagt nichts darüber, was der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Arbeitnehmer individualrechtlich vereinbaren kann (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sagt nichts darüber, was der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Arbeitnehmer individualrechtlich vereinbaren kann (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auch ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine mit dem Betriebsrat vereinbarte Betriebsvereinbarung durchzuführen und vereinbarungswidrige Maßnahmen und Verfahrensverstöße zu unterlassen (vgl. insbesondere BAG 24. Februar 1982; 24. Februar 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 21; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG § 77 Auslegung Nr. 2 = EZA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1; Fitting BetrVG 23. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 7 mwN).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Geht es um Teilzeitarbeit, hat der Betriebsrat deshalb sowohl hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage, als auch im Rahmen der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit hinsichtlich der Schichtlänge (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - BAGE 56, 197) und darüber, ob sie nach Bedarf oder zu festen Zeiten abgerufen wird (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 30), mitzubestimmen.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Ein Anspruch auf Anwendung oder Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313; 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 30; 12. Juni 1996 - 4 ABR 1/95 - AP ArbGG 1979 § 96 a Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 96 a Nr. 1; 21. August 2001 - 3 ABR 44/00 - BAGE 98, 354).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Die Mitbestimmung bezieht sich vielmehr in einem ersten Schritt auf die Verteilung der tariflich oder gesetzlich vorgegebenen regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage, womit zugleich die Dauer der auf den einzelnen Arbeitstag entfallenden Arbeitszeit festgelegt wird (vgl. Beschluss vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 39 S. 36 f.; BAG, Beschluss vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Bl. 135).

    Der Wortlaut des Mitbestimmungstatbestandes lässt es nicht nur zu, er ist sogar darauf angelegt, dass der Personalrat bei Ausübung seines Mitbestimmungsrechts bei Verteilung und arbeitstäglicher Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zugleich die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen überwacht (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 3; Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O.; Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 6 P 54.93 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 35 S. 10; BAG, Beschluss vom 28. September 1988 a.a.O.).

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat aber nicht über die Dauer der wöchentlichen bzw. jährlichen Arbeitszeit mitzubestimmen (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. zuletzt Senatsentscheidungen vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - und 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 24 und 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Ein Anspruch auf Anwendung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313; 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 30; 12. Juni 1996 - 4 ABR 1/95 - AP ArbGG 1979 § 96a Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 96a Nr. 1; 21. August 2001 - 3 ABR 44/00 - BAGE 98, 354).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Dementsprechend hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bejaht (Beschluß vom 13. Oktober 1987, a. a. O., vom 28. September 1988 - - 1 ABR 41/87 -- AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit [EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 30 -- d. Red.] und vom 14. März 1989 - - 1 ABR 77/87 -- n. v.).

    und erneut mit Beschluß vom 28. September 1988 (a. a. O.) hatte der Senat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Regelung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bejaht.

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung einer Betriebsvereinbarung verlangen kann und auch einen Anspruch darauf hat, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen, steht dem nicht entgegen (Beschluß vom 1. November 1987, BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

    Der Betriebsrat kann insoweit auch die Durchführung eines Teiles einer Vereinbarung verlangen, solange er nicht durch die Betriebsvereinbarung begründeten individualrechtlichen Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer im eigenen Namen geltend macht (BAG 24.02.1987 - 1 ABR 18/85 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 21; BAG 28.09.1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29; BAG 21.08.2001 - 3 ABR 4/00 - AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 8; BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3; BAG 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 24; BAG 13.03.2007 - ! ABR 22/06 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 77 Rn. 272; Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 77 Rn. 24 f.; ErfK/Kania, 10. Aufl., § 77 BetrVG Rn. 5; WPK/Preis, BetrVG, 4. Aufl., § 77 Rn. 2 m.w.N.).

    Ein Betriebsrat kann sich darauf beschränken, vom Arbeitgeber nur die Durchführung eines Teiles einer Betriebsvereinbarung zu verlangen (BAG 28.09.1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29; Streicher, a.a.O., Rn. 617).

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

  • LAG Hamm, 09.09.2005 - 10 TaBV 13/05

    Beschlussverfahren, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Nachwirkung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05

    Arbeitszeit: Zustimmung zur Verringerung; betrieblicher Grund zur Ablehnung;

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 44/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von

  • LAG Hamm, 23.09.2005 - 13 TaBV 89/05

    Unterlassungsanspruch; Betriebsrat; Anspruch; Durchführung; Betriebsvereinbarung;

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.1994 - 12 TaBV 9/93

    Verpflichtung zur Anwendung einer Leistungsordnung betreffend betrieblicher

  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 113/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Personaleinsatzplanung; Mitbestimmung des

  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 TaBV 13/06

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Kündigung einer

  • LAG Hessen, 14.08.1990 - 5 TaBV 7/90

    Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ; Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung

  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87

    Bertriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1999 - 19 TaBV 4/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Festsetzung der Arbeitszeit von

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 13/90
  • LAG Hamm, 20.11.1990 - 13 TaBV 125/90

    Betriebsvereinbarung: freiwillige Arbeitsleistung - Widerrufbarkeit

  • LAG Hessen, 06.02.1990 - 5 TaBV 94/89

    Recht des Betriebsrates auf Mitbestimmung in Bezug auf Mehrarbeit der

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Rechtsprechung
   BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,669
BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs i.R.d. Aufstellung eines neuen Provisionsplans für die Vertriebsrepräsentanten eines Arbeitgebers - Voraussetzung für die Zahlung von Provisionen in einem Betrieb für bestimmte provisionsfähige Geschäfte - Festsetzung der Höhe ...

  • VersR (via Owlit)

    BetrVG § 76; BetrVG § 77; BetrVG § 87

  • rechtsportal.de

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • Der Betrieb

    BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 3 und 4, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 77 Abs. 1
    Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle bei Festlegung einer Regelung, die dem Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie Gewährung von Provisionen an Vertriebsrepräsentanten ermöglicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 399
  • VersR 1990, 505
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 853
  • DB 1990, 589
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Die Fallgestaltung und die Zielsetzung des Antrages des Betriebsrats entsprechen daher der Fallgestaltung in einem Verfahren, über das der Senat am 10. Juni 1986 entschieden hat (- 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).

    Gegen einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung von normativ begründeten Ansprüchen der Arbeitnehmer aus einer Betriebsvereinbarung sprechen daher die gleichen Erwägungen, aus denen heraus der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (aaO) einen eigenen Anspruch des Betriebsrats auf die zutreffende Anwendung von Tarifverträgen gegenüber den Arbeitnehmern verneint hat (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Senat hat allerdings wiederholt ausgesprochen, daß eine durch Betriebsvereinbarung oder einen Spruch der Einigungsstelle geschaffene mitbestimmte Regelung dem Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - eine Freiheit einräumen kann, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt, ohne damit gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu verstoßen (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 51, 217 = AP Nr. 14 zu § 8 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Er hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) jedoch schon darauf hingewiesen, daß ein solcher Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschreiten kann.
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruchs die Frage zum Gegenstand hat, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Gegen einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung von normativ begründeten Ansprüchen der Arbeitnehmer aus einer Betriebsvereinbarung sprechen daher die gleichen Erwägungen, aus denen heraus der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (aaO) einen eigenen Anspruch des Betriebsrats auf die zutreffende Anwendung von Tarifverträgen gegenüber den Arbeitnehmern verneint hat (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Senat hat allerdings wiederholt ausgesprochen, daß eine durch Betriebsvereinbarung oder einen Spruch der Einigungsstelle geschaffene mitbestimmte Regelung dem Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - eine Freiheit einräumen kann, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt, ohne damit gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu verstoßen (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 51, 217 = AP Nr. 14 zu § 8 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Aus ähnlichen Erwägungen hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 18. April 1989 (- 1 ABR 100/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß die Tarifvertragsparteien durch Bestimmungen in einem Tarifvertrag Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG Eingangssatz nur dadurch ausschließen können, daß sie die kraft Gesetzes mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regeln, nicht aber dadurch, daß sie das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wiederherstellen.
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Die getroffene Regelung muss in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378, zu B IV 1 der Gründe; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140, 148, zu B II 1 der Gründe).

    Ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst kann die Einigungsstelle das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG dahin ausüben, dass sie dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (für die Einigungsstelle BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b aa der Gründe mit Bezug auf LAG Bremen 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; für den Betriebsrat BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60, zu B II 2 c der Gründe).

    Doch muss die Einigungsstelle selbst den Regelungsgegenstand gestaltet haben (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60, zu B II 3 c aa der Gründe mwN; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140).

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Ein Spruch der Einigungsstelle über die Regelung einer zusätzlichen Jahressondervergütung muß die Frage, in welchem Verhältnis die Vergütungen der einzelnen Arbeitnehmer zueinander stehen sollen, jedenfalls insoweit selbst regeln, daß die Festsetzung unterschiedlich hoher Jahressondervergütungen sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 17.10.1989 BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972).

    Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung eines Entlohnungssystems ist die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und die Durchsichtigkeit und Einsehbarkeit des jeweiligen Entlohnungssystems (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, mit weiteren Nachweisen).

    Hierin unterscheidet sich die Regelung von dem der Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1989 (BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972) zugrunde liegenden Sachverhalt; dort war dem Arbeitgeber die Festsetzung unterschiedlicher Provisionssätze übertragen worden, ohne daß diese sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hatten.

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Entscheidend ist, was der Betriebsrat "mit seinem Antrag letztlich begehrt" (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140, 146).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Die Dienstvereinbarung lässt sich - wie die ihr als Vorbild dienende Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) - als Normenvertrag beschreiben (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 ; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012 § 73 Rn. 4 f.).

    Zur ausschließlichen prozessualen Wahrnehmung der Individualinteressen einzelner Beschäftigter (im Wege der Prozessstandschaft) ist der Personalrat nicht befugt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - NVwZ-RR 2009, 38 sowie - im Hinblick auf Dienstvereinbarungen - BAG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 und vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - PersV 2014, 74 ; Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 73 Rn. 26; Ramm, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz, 73. Update 7/2019, § 73 Rn. 27; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, § 73 Rn. 22a; vgl. zum Initiativrecht des Personalrats: BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - Rn. 17).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Gegenstand der Überprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) das Ergebnis der Tätigkeit der Einigungsstelle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Dabei wird das Regelungsermessen der Einigungsstelle durch den Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts bestimmt, und muss ihr Spruch die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer zu einem billigen Ausgleich bringen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 = AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39 zu B I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • LAG Köln, 19.06.2002 - 7 TaBV 24/01

    Freiwillige soziale Leistungen; Betriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

  • LAG Bremen, 04.06.1991 - 1 TaBV 15/90

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Jahressonderzahlung; Spannweitenklausel;

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

  • LAG Berlin, 29.10.1998 - 10 Sa 95/98

    Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 10 TaBV 13/12

    Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer - keine

  • LAG Köln, 17.02.2006 - 6 Ta 76/06

    Einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Karneval; Rosenmontag

  • LAG Köln, 05.10.2009 - 5 TaBV 51/09

    Unzulässiger Feststellungsantrag des Betriebsrats bei Geltendmachung eines

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18

    § 112 BetrVG

  • LAG Brandenburg, 13.02.2003 - 3 TaBV 15/01

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung sowie den Einsatz

  • LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen

  • LAG München, 24.06.2010 - 4 TaBV 18/10

    Gehaltserhöhung, Mitbestimmung im AT-Bereich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über den Fälligkeitstermin des

  • BAG, 24.01.1996 - 1 ABR 35/95

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung - Versehung einer

  • ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruches zu flexibler Arbeitszeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2006 - 1 Sa 34/06

    Betriebsvereinbarung Kurzarbeit - Festlegung betroffener Arbeitnehmer

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